In Abstimmung mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen wirken die dezentralen Gleichstellungsvertretungen in ihren Bereichen auf die Umsetzung von Gleichstellung hin. Sie werden für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren gewählt und nehmen in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten Aufgaben und Beteiligungsrechte, etwa in der Gremienarbeit, den Berufungs- und Einstellungsverfahren wahr. Dazu gehört u.a.
Eine Übersicht über die wichtigsten Gesetzesstellen etc. zu Gleichstellung und zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.
Satzungen, Richtlinien und weitere Regelungen für die Durchführung von Berufungsverfahren finden sich hier.
An der Goethe-Universität sind Fachbereichs-Gleichstellungsvertretungen bereits seit Jahrzehnten verankert, dabei haben sich unterschiedliche Modelle herausgebildet. Rechtliche Grundlage ist die 1996 verabschiedete „Satzung zu den Frauenvertretungen" an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Sie sieht in § 6 (1) vor, dass der Frauenvertretung „nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören“ sollen.
Modell 1: Gleichstellungsbeauftragte
Diese Form der Gleichstellungsvertretung besteht aus max. drei Frauen: der Gleichstellungsbeauftragten und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen. Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt dabei die Interessen der Frauen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Studentinnen und nichtwissenschaftliches Personal). Sechs Fachbereiche und zwei zentralen Einheiten haben dieses Modell gewählt.
Modell 2: Gleichstellungsrat
Im Gleichstellungrat werden die Statusgruppen durch jeweils eine Frau vertreten, die auch dieser Statusgruppe angehört. Der Gleichstellungsrat besteht aus den vier Vertreterinnen der Statusgruppen und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen, somit je nach Grundmodell aus max. acht oder 12 Frauen.
Darüber hinaus gibt es an der Goethe-Universität auch Gleichstellungsräte, die sich aus Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Institute eines Fachbereichs zusammensetzen, oder Gleichstellungsbeauftragte, die für einzelne Statusgruppen zuständig, und deshalb im eigentlichen Sinn keine Gleichstellungsbeauftragten sind. Gleichstellungsräte gibt es derzeit an zehn Fachbereichen.
Regelmäßige Weiterbildungsangebote unterstützen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Workshop „Neu im Amt“ wird in der Regel jährlich angeboten und wendet sich an neu gewählte Gleichstellungsbeauftragte. Zusätzlich werden bedarfsorientierte Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Gleichstellungsarbeit angeboten.
Mindestens zweimal pro Semester finden Sitzungen der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt, zu denen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre Stellvertreterin einlädt. Sie unterstützen den kollegialen Austausch zwischen den Fachbereichen und stärken den Informationsfluss zwischen zentraler und dezentraler Gleichstellungsarbeit.
Sitzungstermine 2022:
Mo, 31. Januar 2022 10:00 bis 12:00 Uhr
Mo, 09. Mai 2022 11:00 bis 13:00 Uhr
Nächste Sitzung im Wintersemester 2022/2023 (Termine folgen).
Dr. Anja Wolde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Leitung des Büros für Chancengerechtigkeit
Tel.: +49 69 798-18100
E-Mail: wolde@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C110
Annemarie Eifler
Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Referentin Gender & Diversity Controlling
Tel.: +49 69 798-18123
E-Mail: annemarie.eifler@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C106